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Das Einkommen

ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Ab dem Jahr 2012 spielt das Einkommen bei dem Anspruch auf Kindergeld keine Rolle mehr.

Bei einer Erstausbildung gibt es hinsichtlich des Einkommens keine Beschränkungen mehr, die bisherige Jahresverdienstgrenze von 8004 € ist aufgehoben. Bei einer Zweitausbildung gibt es fortan nur noch eine Beschränkung: es darf neben der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit von maximal 20 Wochenstunden ausgeübt werden. Fallen mehr Wochenstunden an, ist der Kindergeldanspruch verloren.